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Traglufthalle mit 2G+ wieder geöffnet

Mit Bekanntmachung vom, 06.12.2021, hebt das Landratsamt Rosenheim den regionalen Hotspot-Lockdown für den Landkreis Rosenheim mit Wirkung ab 07.12.2021 wieder auf!
Dies bedeutet, dass ab, 07.12.2021, unsere Tennishalle wieder geöffnet ist.

Für den Sportbetrieb gelten ab heute die derzeit aktuellen Regelungen gemäß der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021. Es gilt für den gesamten Sportbetrieb u.a. die 2Gplus-Regelung!

Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für unseren Sportbetrieb?
Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb (Indoor- und Outdoorsport) ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind,
  • Personen, die als genesen gelten,
  • Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
  • zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.


Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren)
  • noch nicht eingeschulte Kinder.

Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zudem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest“ bzw. „Selbsttest“ sind in diesem Fall nicht zulässig).)

Zudem ist ab jetzt lückenlos der Zugang zur Halle dokumentiert werden. Deshalb bekommen die Abonehmer folgende Aufgabe:

  • Vor Trainingsbeginn ist die 2G Regel sowie der Testnachweis einzusehen und zu überprüfen
  • Zudem ist eine Kontaktnachverfolgungsliste zu führen (Download)
  • Diese Liste ist nach dem Training in den Briefkasten im Tennisheim zu werfen


Die Schutz- und Hygieneregeln des TV Feldkirchen für unsere Sportstätten gelten weiter insbesondere bzgl. Tragen einer Gesichtsmaske indoor außerhalb des Trainings oder Sportbetriebs, Einhalten der Abstandsregelungen von 1,5 m.

Neue Teststation: Ab Mittwoch, 08.12.2021, eröffnet die Gemeinde Feldkirchen-Westerham eine Teststation auf dem Volksfestplatz nahe Rathaus für PoC-Antigen-Schnelltests. Bitte auf der Homepage der Gemeinde informieren zu aktuellen Öffnungszeiten und Anmeldemöglichkeiten. Wir bitten, diese Möglichkeit bevorzugt zu nutzen!

https://feldkirchen-westerham.de/aktuelles/1005-teststation-jetzt-auch-in-feldkirchen-am-rathaus.html

Grüne Ampel

Aktuelles Rund um die Abteilung Tennis

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Während den Schulferien ist das
Büro geschlossen.

Anfahrt/Map

Die Sportanlagen befinden sich rund um das
Schulgelände von Feldkirchen-Westerham

Interner Bereich

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