Lizenzen verlängern
Es wird zwischen den beiden folgenden Lizenzen unterschieden:
- die Verlängerung der DSV-Card gilt jeweils bis Juli eines Jahres. D.h. die Fortbildung gilt ab dem Fortbildungsdatum 2 Jahre plus dem Zeitraum zum darauffolgenden Juli.
- keine Verlängerung gilt mehr als 3 Jahre
- Fortbildungspflicht besteht mindestens jedes 2. Mal in der Stammdisziplin.
- Trainingslehrgänge DSV-Grundstufe und DSV-Instructor werden wie Fortbildungen gewertet.
- Für einen nicht-bestandenen Ausbildungslehrgang erhalten die Teilnehmenden eine Verlängerung auf die aktuelle Ausbildungsstufe.
- Einmalig ist vor Verlängerung der DSV-Card eine Bearbeitung des DSV E-Learning Moduls "Schneesport schaut hin - Prävention sexualisierter Gewalt" zu absolvieren. Sobald Ihr diese E-Learning Modul bearbeitet habt wird es beim DSV in der Datenbank gespeichert. Hier findet Ihr eine kurze Anleitung zum Bearbeiten des Moduls.
Bitte beachte, dass die Verlängerung deiner DSV-Card sowie deiner DOSB-Lizenz nur beim DSV-Card- und Lizenzservice möglich ist.
Regelung für die Verlängerung der DSV-Card für DSV-Grundstufe und DSV-Instructor
3-Tages-Fortbildung (22 UE) 3 Jahre Verlängerung
2-Tages-Fortbildung (15 UE) 2 Jahre Verlängerung
Verlängerung der DOSB-Lizens mit mindestens 15 Unterrichteinheiten:
DOSB Trainer-C/B Breitensport 4 Jahre Verlängerung
DOSB Trainer-A Breitensport 2 Jahre Verlängerung