Lizenzen reaktivieren
Regelungen für die Überschreitung der Lizenzgültigkeit:
---> Kulanzjahr, keine Lizenzreaktivierung erforderlich
Überschreitungsdauer 1-3 Jahre
---> Teilnahme an einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung in der Stammdisziplin
Überschreitungsdauer 4-7 Jahre
---> Teilnahme an einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung in Theorie, Methodik und Technik mit Lernerfolgskontrolle in Technik und Methodik.
Überschreitungsdauer ab 8 Jahre
--->Wiedereinstiegslehrgang in der bisherigen Lizenzstufe mit Nachweis eines Lernerfolgs in Theorie, Methodik und Technik.
Die Lernerfolgskontrolle wird durch die eingesetzte Ausbilderin oder den Ausbilder durchgeführt. Bitte teile der BSV-Geschäftsstelle direkt nach der Anmeldung zum Lizenzreaktivierungslehrgang mit, dass es sich um einen Wiedereinstieg handelt. Die Lehrgangsleitung meldet die Lizenzreaktivierung und gegebenenfalls die Lernerfolgskontrolle an die BSV-Geschäftsstelle. Anschließend kann die Lizenzverlängerung beim DSV-Card- und Lizenzservice beantragt werden.