Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Bitte helfen Sie uns Verwaltungskosten zu sparen
Der TV Feldkirchen 1903 e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Spenden an unseren Verein von der Steuer absetzen.
Mitgliedsbeiträge wirkungsvoll einsetzen
Weil der TV Feldkirchen Ihre Mitgliedsbeiträge so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Ausgaben für Porto und Versandkosten vermeiden möchte, werden wir zukünftig nur noch Zuwendungs- bzw. Spenden bescheinigungen ab einem Betrag von mindestens 300 Euro versenden. Denn Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Ohne amtliche Quittung: Spenden bis 300 Euro
Spenden bis zu 300 Euro können hingegen ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit
- Ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder
- Ihrer Buchungsbestätigung (Kontoauszug)beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich der vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg beizufügen.